Suchfunktion
Öffnungszeiten:
Die Geschäftsstellen sind während der folgenden Funktionszeiten erreichbar:
Montag bis Donnerstag |
9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr |
Freitag |
9:00 Uhr - 11:30 Uhr |
Rechtsantragstelle
Für eine Terminvereinbarung können Sie wie folgt mit uns Kontakt aufnehmen: 07181/129840.
Beratungshilfe:
Beratungshilfeanträge können schriftlich oder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Für den schriftlichen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe finden Sie das Formular auf unserer Homepage unter "Service-Formulare". Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer Protokollierung keine sofortige Entscheidung/Erteilung eines Beratungshilfescheins stattfindet. Für eine Terminvereinbarung können Sie wie folgt mit uns Kontakt aufnehmen: 07181/12984 bzw. 07181/12984-429
Zentrale Anmeldestelle der Nachlass- und Betreuungsabteilung
Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter 07181/12984-435 oder per E-Mail unter Poststelle@AGSchorndorf.justiz.bwl.de.
Es ist rechtlich nicht möglich per E-Mail Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder andere Prozesserklärungen abzugeben. Dies ist schriftlich, per Telefax, zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle und durch elektronisches Dokument zulässig.
Die Einreichung von Datenblättern per E-Mail ist nicht zulässig. Anhänge von E-Mails werden nicht geöffnet. Bitte reichen Sie die Datenblätter postalisch oder per Fax ein.
Termine im Übrigen nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
Montag und Donnerstag |
09:00 Uhr - 11:30 Uhr |
Bereitschaftsdienst
Bereitschaftsdienst findet im Turnus mit den Amtsgerichten Backnang und Waiblingen statt.
Nähere Auskunft erhalten Sie bei der
Polizeidirektion Waiblingen