Suchfunktion
Öffnungszeiten:
Die Geschäftsstellen sind während der folgenden Funktionszeiten erreichbar:
Montag bis Donnerstag |
9:00 Uhr - 11:30 Uhr und 14:00 Uhr - 15:30 Uhr |
Freitag |
9:00 Uhr - 11:30 Uhr |
Rechtsantragstelle
Für eine Terminvereinbarung können Sie wie folgt mit uns Kontakt aufnehmen: 07181/129840.
Beratungshilfe:
Beratungshilfeanträge können schriftlich oder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Für den schriftlichen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe finden Sie das Formular auf unserer Homepage unter "Service-Formulare". Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer Protokollierung keine sofortige Entscheidung/Erteilung eines Beratungshilfescheins stattfindet. Für eine Terminvereinbarung können Sie wie folgt mit uns Kontakt aufnehmen: 07181/12984 bzw. 07181/12984-429
Zentrale Anmeldestelle der Nachlass- und Betreuungsabteilung
Anträge übersenden Sie bitte per Post oder werfen diese direkt in den Briefkasten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Telefonzentrale des Nachlass-Betreuungsgerichts unter 07181/12984-435 oder schicken eine E-Mail an die Adresse Poststelle@AGSchorndorf.justiz.bwl.de. Für dringende Angelegenheiten, z.B. Erbausschlagungen und Eilbetreuungen, kann ggf. ein Termin vereinbart werden.
Termine im Übrigen nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.
Montag und Dienstag |
09:00 Uhr - 11:30 Uhr |
Bereitschaftsdienst
Bereitschaftsdienst findet im Turnus mit den Amtsgerichten Backnang und Waiblingen statt.
Nähere Auskunft erhalten Sie bei der Polizeidirektion Waiblingen