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Öffnungszeiten:

Die Geschäftsstellen sind während der folgenden Funktionszeiten erreichbar:

Montag bis Donnerstag

9:00 Uhr - 11:30 Uhr

und

14:00 Uhr - 15:30 Uhr

Freitag

9:00 Uhr - 11:30 Uhr

Rechtsantragstelle

Für eine Terminvereinbarung können Sie wie folgt mit uns Kontakt aufnehmen: 07181/129840.

Beratungshilfe:

Beratungshilfeanträge können schriftlich oder mündlich zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt werden. Für den schriftlichen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe finden Sie das Formular auf unserer Homepage unter "Service-Formulare". Es wird darauf hingewiesen, dass bei einer Protokollierung keine sofortige Entscheidung/Erteilung eines Beratungshilfescheins stattfindet. Für eine Terminvereinbarung können Sie wie folgt mit uns Kontakt aufnehmen: 07181/12984 bzw. 07181/12984-429

Zentrale Anmeldestelle der Nachlass- und Betreuungsabteilung 

Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter 07181/12984-435 oder per E-Mail unter Poststelle@AGSchorndorf.justiz.bwl.de.

Es ist rechtlich nicht möglich per E-Mail Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen oder andere Prozesserklärungen abzugeben. Dies ist schriftlich, per Telefax, zur Niederschrift vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle und durch elektronisches Dokument zulässig.

Die Einreichung von Datenblättern per E-Mail ist nicht zulässig. Anhänge von E-Mails werden nicht geöffnet. Bitte reichen Sie die Datenblätter postalisch oder per Fax ein.

Termine im Übrigen nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung.

Montag und Donnerstag

09:00 Uhr - 11:30 Uhr

Bereitschaftsdienst

Bereitschaftsdienst findet im Turnus mit den Amtsgerichten Backnang und Waiblingen statt.

Nähere Auskunft erhalten Sie bei der  Link öffnet neues Fenster   Polizeidirektion Waiblingen   



 

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