2. Zu welchen Zwecken verarbeiten wir Ihre Daten und aufgrund
welcher Rechtsgrundlagen?
Die Justiz hat umfassende Zuständigkeiten. Unsere Verfahren betreffen nahezu alle erdenklichen Lebenslagen. Ihre personenbezogenen
Daten werden nur verarbeitet, soweit dies zur Wahrnehmung der Aufgaben der Justiz erforderlich ist oder Sie ausdrücklich eingewilligt
haben.
Rechtsgrundlage der mit der Erfüllung der Aufgaben und Befugnisse der Organe der Rechtspflege verbundenen
Datenverarbeitungsvorgänge sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstaben c und e der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und die
einschlägigen Vorschriften der jeweiligen Verfahrensordnungen, etwa der Zivilprozessordnung, dem Sozial- und Arbeitsgerichtsgesetz,
der Verwaltungs-, der Finanzgerichts- oder der Grundbuchordnung (GBO). Besondere Kategorien personenbezogener Daten (wie zum Beispiel
Gesundheitsdaten) werden von uns auf der Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe f DS-GVO und der jeweiligen speziellen Rechtsgrundlagen
verarbeitet, soweit dies im Rahmen unserer justiziellen Tätigkeit erforderlich ist. Im Übrigen gelten für die
baden-württembergische Justiz ergänzend das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und bei Verwaltungsaufgaben das
Landesdatenschutzgesetz.
Nach Abschluss des Verfahrens können die Daten zur Erfüllung anderer gesetzlicher Pflichten verarbeitet werden, etwa um
gesetzlichen Aufbewahrungspflichten nachzukommen. Es gelten dann die Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung sowie des
Landesdatenschutzgesetzes.
Auch zu anderen als den genannten Zwecken werden Ihre personenbezogenen Daten nur weiterverarbeitet, wenn es eine gesetzliche Grundlage
für die jeweilige Datenverarbeitung gibt, beispielsweise zur Wahrnehmung der Aufgabe einer anderen Behörde, oder wenn Sie in eine
solche Weiterverarbeitung vorher ausdrücklich eingewilligt haben.
3. Aus welchen Quellen stammen Ihre personenbezogenen Daten?
Die Justiz kann Ihre personenbezogenen Daten nicht nur bei Ihnen als betroffener Person erheben, sondern auch bei anderen Stellen und
Personen, zum Beispiel bei Verfahrensbeteiligten oder bei Zeugen, Sachverständigen oder durch Anforderung von Auskünften oder
Akten bei anderen Behörden und Gerichten. Die Rechtsgrundlagen hierfür ergeben sich insbesondere aus der maßgeblichen
Verfahrensordnung.
4. Wem gegenüber werden Ihre personenbezogenen Daten offengelegt?
Die Justiz legt Ihre personenbezogenen Daten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Dritten gegenüber nur auf der Grundlage
gesetzlicher Vorschriften offen oder wenn eine ausdrückliche Einwilligung Ihrerseits vorliegt.
a) Innerhalb der Justiz erhalten nur diejenigen Personen Zugang zu Ihren
personenbezogenen Daten, die mit der Durchführung des Verfahrens
oder nach dessen Abschluss mit der Führung und Aufbewahrung der
Verfahrensakten betraut sind, in dem Ihre Daten verfahrensrelevant sind.
Dies sind zum Beispiel die Richterinnen und Richter, die in dem jeweiligen
Verfahren eine Entscheidung zu treffen haben, sowie die Geschäftsstellen
und Schreibkräfte.
Für die Erledigung unserer Aufgaben benutzen wir IT-gestützte
Fachverfahren (Software), in die Ihre Daten eingegeben werden. Dabei
arbeiten wir auf gesetzlicher Grundlage auch mit anderen Stellen der
Landesverwaltung oder sonstigen ausgewählten Dienstleistern zusammen,
die personenbezogene Daten in unserem Auftrag verarbeiten.
Diesen werden Ihre personenbezogenen Daten, soweit erforderlich, offengelegt.
Anderen Gerichten werden personenbezogene Daten nur übermittelt, soweit
es für unsere oder deren gesetzliche Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
b) An Stellen außerhalb der Justiz übermitteln wir personenbezogene Daten
im Einzelfall, soweit es für unsere oder deren Aufgabenerfüllung erforderlich ist:
- Beteiligten des Verfahrens, in dem Ihre personenbezogenen Daten erhoben
worden sind, soweit es für die Durchführung des Verfahrens erforderlich ist;
- nach der jeweiligen Verfahrensordnung in einem Verfahren hinzuzuziehende
Personen, zum Beispiel Sachverständige oder Dolmetscher.
Zeugen gegenüber werden Ihre personenbezogenen Daten offengelegt,
soweit es für die Durchführung des Verfahrens erforderlich ist;
- Behörden zu unserer und zu deren gesetzlicher Aufgabenerfüllung;
so werden zum Einzug von Gerichtskosten in Verfahren, in denen Kosten
anfallen, Ihr Name, Ihre Anschrift, Ihr Geburtsdatum, das Geschäftszeichen
des jeweiligen Verfahrens an die Landesoberkasse übermittelt;
weitere Empfänger können beispielsweise Strafverfolgungs-,
Ausländer- oder Sicherheitsbehörden sein;
- anderen Personen oder Stellen in Verfahren, welche die bei der Justiz
geführten Register betreffen, wie beispielsweise das Handelsregister
und das Grundbuch, nach den dafür geltenden Vorschriften, oder
anderen Personen, die nach der jeweiligen Verfahrensordnung
akteneinsichts- oder auskunftsberechtigt sind.
5. Wie lange speichern wir Ihre personenbezogenen Daten?
Personenbezogene Daten, die im Rahmen eines Verfahrens erhoben wurden, werden in die Verfahrensakten aufgenommen. Die Speicherfristen
für die Verfahrensakten bestimmen sich nach den besonderen Regelungen über die Aufbewahrung der Justizakten. Die
Aufbewahrungsfristen sind entsprechend der Erfordernisse in den verschiedenen Verfahrensarten unterschiedlich lang.
6. Sind Sie verpflichtet, Ihre personenbezogenen Daten bereitzustellen?
Grundsätzlich müssen Sie nur die Daten bereitstellen, die für die ordnungsgemäße Durchführung des
Verfahrens erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir nach anderen Gesetzen verpflichtet sind.
Besteht nach der maßgeblichen Rechtsgrundlage eine Pflicht zur Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten, richten sich die
Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Pflicht nach deren Regelungen.
7. Automatisierte Entscheidungsfindung nur im Mahnverfahren
nach §§ 688 ff. der Zivilprozessordnung (ZPO)
Im gerichtlichen Mahnverfahren werden die nach den §§ 688 ff. ZPO maßgeblichen Daten ausnahmsweise automatisiert
verarbeitet. Dabei werden die nach der Zivilprozessordnung geforderten und vom Antragsteller gelieferten Antragsdaten automatisiert
geprüft. Es wird lediglich geprüft, ob die Parteibezeichnungen stimmig und die gesetzlichen Mindestanforderungen erfüllen,
der bezeichnete Anspruch einschließlich eventueller Nebenforderungen konkret genug nach gültigem Rechtsgrund, Fälligkeit und
bestimmten Betrag in Euro bestimmt ist und ob das angerufene Gericht sowie das im Mahnbescheid zu bezeichnende Gericht für den Fall
der Abgabe nach Widerspruch oder Einspruch zuständig und korrekt bezeichnet sind. Ebenso werden die Daten eventueller
Folgeanträge (Antrag auf Neuzustellung, Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids) nur auf Konsistenz und auf Zulässigkeit
hin geprüft. Sind die Antragsdaten fehlerfrei, so werden die beantragten Bescheide erlassen und zur Zustellung an den Antragsgegner
ausgefertigt. Bei Fehlern erzeugt das System ein maschinelles Beanstandungsschreiben an den Antragsteller. Bei gravierenden Fehlern steuert
das Programm das betroffene Verfahren aus der maschinellen Bearbeitung zur individuellen Prüfung aus.
Im Übrigen werden keine Instrumente zur automatisierten Entscheidungsfindung eingesetzt.
8. Ihre Rechte als betroffene Person gegenüber der
baden-württembergischen Justiz
Um Ihre personenbezogenen Daten wirksam zu schützen, gewährt Ihnen das Datenschutzrecht eine Reihe von Rechten, die Sie
gegenüber der baden-württembergischen Justiz geltend machen können:
a) Recht auf Auskunft, Artikel 15 DS-GVO
Gemäß Artikel 15 Absatz 1 DS-GVO haben Sie das Recht auf Auskunft
darüber, ob wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten; ist dies
der Fall, haben Sie Anspruch auf weitere Informationen.
Das Auskunftsrecht wird durch das Recht Dritter am Schutz ihrer
personenbezogenen Daten beschränkt (Artikel 15 Absatz 4 DS-GVO).
b) Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der
Verarbeitung, Artikel 16, 17 und 18 DS-GVO
Sie haben nach Artikel 16 DS-GVO das Recht, unverzüglich
die Berichtigung unrichtiger Daten und die Vervollständigung
unvollständiger Daten – auch mittels einer ergänzenden Erklärung –
zu verlangen.
Ein Recht auf Löschung personenbezogener Daten steht Ihnen nach
Maßgabe des Artikels 17 DS-GVO zu, insbesondere dann, wenn die
Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht oder nicht mehr
zulässig ist. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die
Aufbewahrungsfristen für die betreffenden Verfahrensakten abgelaufen
sind, wobei wir dann die Akten von Amts wegen unaufgefordert vernichten.
Unter den Voraussetzungen von Artikel 18 DS-GVO besteht ein Recht
auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
Die genannten Rechte stehen in einem Verfahren unter dem Vorbehalt der jeweils geltenden Rechtsgrundlage, insbesondere der
Verfahrensordnung, die zur Sicherung einer sachgerechten Verfahrensdurchführung und im Interesse der Verfahrensbeteiligten besondere
Regelungen und Einschränkungen vorsehen können. Solche Vorschriften finden sich beispielsweise in der Grundbuchordnung (§ 12
d GBO) und der Zivilprozessordnung (§§ 802 k und 882 i ZPO). Weitere Einschränkungen können sich aus den §§
34 und 35 BDSG ergeben.
9. Ihr Recht auf Widerspruch gemäß Artikel 21 DS-GVO
Sie haben gemäß Artikel 21 DS-GVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die
Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen. Wir dürfen in einem solchen Fall die Verarbeitung Ihrer
Daten nur fortsetzen, wenn ein zwingender Grund vorliegt. Ein zwingender Grund kann sich insbesondere aus Gesetzen ergeben, die der
Verarbeitung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dienen oder uns zur fortgesetzten Verarbeitung
zwingen, beispielsweise gesetzliche Aktenaufbewahrungsfristen oder anderen gesetzlichen Regelungen wie beispielsweise § 12 d Absatz 3
GBO oder § 36 BDSG.
10. Eingebettete YouTube-Videos
Auf einigen unserer Webseiten betten wir Youtube-Videos ein. Betreiber der entsprechenden Plugins ist die YouTube, LLC, 901 Cherry Ave.,
San Bruno, CA 94066, USA. Aktive YouTube-Elemente (sog. Social Plugins) sind über die sogenannte „Zwei-Klick-Lösung“
eingebunden. Diese werden nur durch Einwilligung (Klick) aktiv. Erst nach Ihrer Einwilligung wird eine Datenverbindung zu Youtube
aufgebaut. Beim Verlassen oder Aktualisieren der Seite wird diese Verbindung automatisch wieder getrennt.. Dabei wird Youtube mitgeteilt,
welche Seiten Sie besuchen. Wenn Sie in Ihrem Youtube-Account eingeloggt sind, kann Youtube Ihr Surfverhalten Ihnen persönlich
zuzuordnen. Dies verhindern Sie, indem Sie sich vorher aus Ihrem Youtube-Account ausloggen.
Wird ein Youtube-Video gestartet, setzt der Anbieter Cookies ein, die Hinweise über das Nutzerverhalten sammeln.
Wer das Speichern von Cookies für das Google-Ad-Programm deaktiviert hat, wird auch beim Anschauen von Youtube-Videos mit keinen
solchen Cookies rechnen müssen. Youtube legt aber auch in anderen Cookies nicht-personenbezogene Nutzungsinformationen ab.
Möchten Sie dies verhindern, so müssen Sie das Speichern von Cookies im Browser blockieren.
Weitere Informationen zum Datenschutz bei „Youtube“ finden Sie in der Datenschutzerklärung des Anbieters unter: Extern:https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/
11. Ihr Recht auf Beschwerde bei dem Landesbeauftragten für den
Datenschutz, Artikel 77 DS-GVO
Wir nehmen den Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ernst. Mit Ihrem Anliegen bezüglich Ihrer von uns verarbeiteten
personenbezogenen Daten können Sie sich jederzeit an uns wenden. Es steht Ihnen aber auch frei, sich mit einer Beschwerde an
Der Landesbeauftragten
für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Baden-Württemberg
Lautenschlagerstraße 20
70173 Stuttgart
https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de
zu wenden. Er führt die datenschutzrechtliche Aufsicht auch über die Gerichte. Bitte beachten Sie, dass der Landesbeauftragte
für den Datenschutz ausschließlich die datenschutzrechtliche Aufsicht über die Gerichte innehat und eine Aufsicht auch nur
ausübt, soweit die Gerichte nicht rechtsprechend tätig werden.