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Datum: 24.07.2025

Aktenzeichen: 4 Ca 6853/24

Urteil:

1. Das Versäumnisurteil vom 19.12.2024 bleibt aufrechterhalten.

2. Der Kläger trägt die weiteren Kosten des Verfahrens.

3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.