Beschluss
Es wird festgestellt, dass die Zustimmung des Beteiligten Ziffer 2 zur Eingruppierung des Arbeitnehmers XXX in die Entgeltgruppe 12
Stufe 6 gemäß der Betriebsvereinbarung über die Struktur der Grundentgelte vom 17. Juli 2024 als erteilt gilt.