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Datum: 02.10.2025

Aktenzeichen: 4 Ca 2743/25

1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 11.04.2025 nicht beendet wird.
2.Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Fahrer weiterzubeschäftigen.
3.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4.Der Auflösungsantrag der beklagten Partei wird abgewiesen.
5.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 17 % und die Bekl. zu 83 %.
6.Der Streitwert wird auf 20.922,00 EUR festgesetzt.
7.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.