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Datum: 01.10.2025
Aktenzeichen: 13 Ca 359/24
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.317,- Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den jeweiligen Basiszinssatz auf 658,50 Euro ab 29.10.2024 und auf weitere 658,50 Euro ab 21.01.2025 zu bezahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
3. Der Streitwert wird auf 1.317,- Euro festgesetzt.
4. Soweit die Berufung nicht nach § 64 ArbGG gegeben ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.