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Datum: 01.10.2025

Aktenzeichen: 13 Ca 357/24

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die klagende Partei.

3. Der Streitwert wird auf 45.789,04 Euro festgesetzt.

4. Soweit die Berufung nicht nach § 64 ArbGG gegeben ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.