Datum: 01.10.2025
Aktenzeichen: 13 Ca 357/24
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die klagende Partei.
3. Der Streitwert wird auf 45.789,04 Euro festgesetzt.
4. Soweit die Berufung nicht nach § 64 ArbGG gegeben ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.
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