Urteil
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 27.08.2024 nicht
beendet wird.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Klägerin trägt ¼, die Beklagte ¾ der Kosten des Rechtsstreits.